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				3D Fußgängerüberweg 
				- Kunst im Sinne der Verkehrssicherheit? |  | 
	
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				Ab und zu bietet sich diese Website 
				dazu an, auch Themen des Straßenverkehrs abseits der Sicherung 
				von Arbeitsstellen zu besprechen. Aktuell (Mai 2018) macht der 
				vermeintlich erste - dauerhafte - 3D-Fußgängerüberweg Deutschlands 
				bundesweit Schlagzeilen. Die Medien sind dabei fast durchweg 
				voll des Lobes, so dass zu befürchten ist, dass auch andere 
				Städte diese Idee aufgreifen, um vermeintlich etwas für die 
				Verkehrssicherheit zu tun. Das Wort "befürchten" ist hierbei 
				bewusst gewählt, denn wie der nachfolgende Artikel zeigt, ist 
				diese "innovative Lösung" mit Vorsicht zu genießen und verfehlt 
				ggf. die beabsichtigte Wirkung ganz. |  |  | 
	
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				Das ist er, der vermeintlich erste 
				dauerhafte 3D-Fußgängerüberweg Deutschlands (Aufnahme von 
				03.05.2018) in Schmalkalden. Das 
				Foto verdeutlicht sehr gut die beabsichtige Wirkung: Es scheint, 
				als würden Betonquader über der Fahrbahn schweben. Daher wird 
				dem Fahrzeugführer ein virtuelles Hindernis suggeriert, was ihn 
				zum Bremsen animieren soll. Bereits diese Eigenschaft brachte in 
				der Vergangenheit viele Kritiker auf den Plan, die eine Gefahr 
				von Auffahrunfällen auf Grund abrupter Bremsmanöver sahen - 
				durchaus zu Recht. Entsprechend wurden derartige Versuche in 
				anderen Städten bereits abgelehnt. |  |  | 
	
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				Nun soll diese Idee aber nicht 
				allein deshalb kritisch betrachtet werden, weil unachtsame 
				Autofahrer plötzlich auf die Bremse treten könnten - zumal 
				diesbezüglich auch schnell der Vorwurf der "Paragraphenreiterei" 
				oder "Innovationsverweigerung" im Raum steht. Es sind vielmehr 
				vor allem visuelle Aspekte, die gegen eine solche Lösung 
				sprechen, bzw. den Einsatzbereich dieser, an sich genialen Idee, 
				stark einschränken. Vorab jedoch ein paar Worte zur aktuellen 
				Rechtsauffassung 
				des Bundesverkehrsministeriums, sowie zu allgemeinen 
				Sicherheitsbedenken: |  |  | 
	
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		 Bundesverkehrsministerium lehnt 3D-Effekt grundsätzlich ab Da die Thematik der 3D-Fußgängerüberwege auch in Deutschland nicht ganz neu 
		ist und es entsprechende Anfragen inzwischen in vielen Städten gibt, hat 
		sich der BLFA-StVO (Bund-Länder-Fachausschuss) Ende Februar 2018 mit der 
		Zulässigkeit solcher Lösungen befasst. Im Ergebnis hat das BMVI 
		(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) der Anwendung 
		von 3D-Zebrastreifen eine klare Absage erteilt. Sie sind nach geltendem 
		Recht nicht zulässig und es ist auch nicht geplant, sie in die StVO bzw. 
		den Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufzunehmen. Zukünftige Bemühungen zur 
		Durchführung ähnlicher Versuche, die dem Vernehmen nach insbesondere auf 
		lokalpolitischem Wege durchgesetzt werden sollen, haben daher keine Aussicht 
		auf Erfolg.
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		 Thüringer
				Landesverwaltungsamt verlangt Entfernung des "Kunstwerkes" Entsprechend ist es 
		juristisch gesehen nachvollziehbar, dass das Thüringer 
		Landesverwaltungsamt die Entfernung des gerade erst fertiggestellten 
		3D-Zebrastreifens fordert. Einerseits gebietet dies bereits die 
		Rechtslage nach StVO, andererseits existiert eine bundesweit gültige 
		Aussage des BMVI bzw. des BLFA-StVO zum Umgang mit derartigen Vorhaben. Das Landesverwaltungsamt hat in 
		diesem Sachverhalt also gar keinen Ermessensspielraum.
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				Hindernisbereitung nach §32 Abs. 1 
		StVODie Ablehnung von 
				Fußgängerüberwegen mit 3D-Effekt stützt sich  
		maßgeblich auf die unzulässige Hindernisbereitung nach §32 Abs.1 StVO. 
				Vermeintlich schwebende Zebrastreifen werden daher als Hindernis im Sinne der 
		Vorschrift angesehen, auch wenn es sich lediglich um "projizierte 
		Gegenstände" handelt. Die mit dem Kunstwerk beabsichtigte Reaktion, in 
		Form des - ggf. auch abrupten - Bremsens, erhöhe lt. Medienberichten und 
		vergleichbaren Auskünften anderer Fachbehörden, die Gefahr von 
		Auffahrunfällen grundlos.
 
		So ist es nicht allein der querende 
		Fußgänger, welchem man wie üblich am Fußgängerüberweg Vorrang gewährt und den man 
		hierzu idealerweise rechtzeitig sieht und die Geschwindigkeit 
		entsprechend reduziert, sondern es sind die vergleichsweise plötzlich 
		auftauchenden "Hindernisse" auf der Fahrbahn, die möglicherweise einen 
		spontanen Bremsvorgang hervorrufen der - ohne anwesende und 
		querungswillige Fußgänger - überhaupt nicht nötig ist.  |  |  | 
	
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		In diesem Fall greift auch nicht automatisch 
		die allseits bekannte Aussage "wer auffährt hat Schuld", denn es kommt 
		im Einzelfall schon darauf an, warum der Vordermann gebremst hat und ob 
		diese Bremsung geboten war. Der klassische Fahrschul-Fall, eines auf die 
		Fahrbahn rollenden Balls, dem ganz sicher ein unachtsames Kind folgt, wäre 
		natürlich ein möglicher Grund für ein solches Bremsmanöver. Ein über die 
		Straße rennendes Eichhörnchen fällt aber im Sinne der 
		Verhältnismäßigkeit nicht darunter und ähnlich 
		liegt der Sachverhalt auch bei Hindernissen, die bei genauer 
		Betrachtung gar keine sind. |  |  | 
	
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		Die "schwebenden Blöcke" werden von den 
		Behörden u.a. als eine unzulässige Hindernisbereitung im Sinne der StVO angesehen 
		(§32 Absatz 1). |  |  | 
	
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				Haftung der Behörde - amtliches 
		Verkehrszeichen?Wenn "virtuelle Gegenstände" 
		im Auftrag einer Behörde auf die Straße aufgebracht wurden, so haftet 
		diese auch für die Folgen. Dabei geht es aber nicht allein um die 
		Problematik der möglichen Auffahrunfälle, sondern auch um die Frage, ob 
		ein 3D-Zebrastreifen überhaupt ein amtliches Verkehrszeichen nach StVO 
		darstellt. Verneint man dies, so hat der Fußgänger ggf. keinen Vorrang, 
		insbesondere weil die Gesamtsituation womöglich nicht den Eindruck einer 
		amtlichen Maßnahme vermittelt. Das klingt jetzt weit hergeholt, spielt 
		aber einem Verkehrsrechtsanwalt durchaus in die Hände, wenn sein Mandant 
		einen Fußgänger den Vorrang nicht gewährt, ihn dabei gefährdet oder gar 
		angefahren hat. Hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen und es geht 
		nicht mehr um medienwirksame Kunstprojekte, sondern maßgeblich um die 
		geltende Rechtslage, die diesbezüglich wenig kreativ ist.
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				Konzentration auf das WesentlicheHinsichtlich der 
		beabsichtigten Wirkung von 3D-Zebrastreifen muss man sich letztendlich 
		auch die Frage stellen, ob sich die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers 
		allein auf die besondere Fahrbahnmarkierung beschränken sollte, oder ob 
		der Blick auf die 
		querungswilligen Fußgänger am Fahrbahnrand wichtiger ist. Es 
		besteht durchaus die Gefahr, dass der verwunderte Blick des Fahrers an den 
		vermeintlichen "Hindernissen" haftet, während die eigentlich wichtige 
		Information "querende Fußgänger" nicht, oder nur unzureichend wahrgenommen wird. 
		So konnte vor Ort u.a. eine Autofahrerin beobachtet werden, die fast 
		gegen den Bordstein gefahren wäre, als sie aus ihrem Auto heraus das Kunstwerk bestaunte.
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				wichtige und unwichtige Fußgängerüberwege?Würde man im 
		Verkehrsministerium dem Konzept 
		des 3D-Zebrastreifens etwas positiver gegenüberstehen und das Projekt in 
		einem offiziellen - wissenschaftlich begleiteten - Verkehrsversuch 
		bewerten, so würde sich u.a. die Frage nach den Anwendungskriterien 
		stellen. Daher: Wo sind solche speziellen Überwege sinnvoll bzw. wo 
		besteht die Notwendigkeit, bestehende Fußgängerüberwege via 3D-Effekt zu 
		"optimieren". Falls es diesbezüglich überhaupt eine Antwort gäbe, so 
		entsteht zwangsläufig eine Art "Zwei-Klassen-System" - einmal in Form 
		konventioneller Fußgängerüberwege und einmal als Ausführung mit den 
		"besonderen" 3D-Zebrastreifen.
 
		Diese Einteilung führt aber unweigerlich 
		dazu, dass der Verkehrsteilnehmer den bisherigen Fußgängerüberwegen 
		weniger Beachtung schenkt, denn wirklich wichtig sind ja offenkundig nur 
		Fußgängerüberwege, die mit einem 3D-Effekt versehen sind. Eine 
		Differenzierung nach vermeintlichen Prioritäten (z.B. Schulen, 
		Kindergärten usw.) ist daher verkehrspraktisch 
		kontraproduktiv, da das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an allen 
		Fußgängerüberwegen gleich sein sollte. |  |  | 
	
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				konventionelle Fußgängerüberwege sind vergleichsweise sicherAbgesehen von den bis hier vorgebrachten 
		Gegenargumenten, wäre eine Ausnahme zu Gunsten der dreidimensionalen 
		Zebrastreifen selbst bei 
		wohlwollender Bewertung nicht möglich. Konventionelle 
		Fußgängerüberwege, die nach den einschlägigen Vorgaben (R-FGÜ, RMS usw.) 
		gestaltet bzw. angelegt wurden und auch danach sachgerecht unterhalten 
		werden, sind vergleichsweise sichere Einrichtungen. Eine Änderung der 
		vorgeschriebenen Gestaltung muss daher notwendig und vor allem geeignet 
		sein, um im Zuge eines offiziellen Verkehrsversuches erprobt zu werden. Wie die nachfolgenden 
		Erläuterungen zeigen ist beides ist nicht gegeben, so dass selbst diese 
		Option ausscheidet.
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		 Visuelle Aspekte und verkehrspraktische Kriterien Die ablehnende Argumentation stößt bei den Befürwortern natürlich auf 
				Unverständnis und entsprechend fällt auch die Berichterstattung 
				der Medien aus. Wie könne man nur ein so kreatives Projekt, dass 
				doch offenkundig der Verkehrssicherheit diene und "Leben 
				schütze", in typisch deutscher Bürokratenart verbieten? Da 
		wiehert er wieder, der Amtsschimmel - nur weil nicht sein kann, was 
		nicht sein darf! In anderen Ländern sei man da deutlich weiter, aber in Deutschland 
		ginge so 
		etwas natürlich nicht.
 
				Leider verkennt die Mehrheit der 
				Befürworter, fehlgeleitet von spektakulären Videoaufnahmen oder 
				Fotos, dass das Konzept des 3D-Zebrastreifens vor allem 
				hinsichtlich der visuellen Aspekte gewissermaßen eine 
				Fehlkonstruktion ist - zumindest für die Anwendung im 
				Straßenverkehr. Wenn nicht gerade 
				unbedarfte Fotografen am Werk waren, zeigen nahezu alle Fotos 
				und Videos eine idealisierte Darstellung, aufgenommen in der 
				Fahrbahnmitte und in der Regel bei schönem Wetter. 
				 
				Wie ein solcher 3D-Zebrastreifen aus 
				der tatsächlichen Fahrerperspektive und insbesondere aus der 
				Gegenrichtung wirkt, wird hingegen nicht thematisiert. Ebenso 
				wenig wird auf die Wirkung von 3D-Fußgängerüberwegen bei Nacht 
				bzw. bei nasser Fahrbahn eingegangen. Gerade in diesen 
				Situationen wäre eine Verbesserung der Sichtbarkeit 
				wünschenswert, doch hier verpufft der 3D-Effekt vollkommen. 
				Zudem hat das Konzept noch viele weitere Schwächen, die in der 
				Gesamtbetrachtung zu einem ernüchterndem Ergebnis führen: |  |  | 
	
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				Nachteile von 3D-Zebrastreifen: |  
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				- 
				Der 3D-Effekt funktioniert nur in einer Fahrtrichtung, in der 
				Gegenrichtung wirkt er hingegen nicht. |  
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				- 
				Das ideale 3D-Bild ergibt sich nur auf einer Sichtlinie exakt in 
				der Fahrbahnmitte, obwohl dort normalerweise niemand fährt. |  
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				- Die 
				Abbildung hat einen Bezugspunkt, der je nach Grafik 
				etwa 5-10m vor der Markierung liegt, so dass die vermeintliche 
				Wirkung zu spät eintritt. |  
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				- 
				
				Der 3D-Effekt ist nur bei vergleichsweise langsamer 
				Geschwindigkeit wahrnehmbar. |  
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				- 
				
				Bei Dunkelheit und bei nasser Fahrbahn verpufft der 3D-Effekt 
				völlig. |  
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				- 
				
				Je nach Lichtsituation und Beschaffenheit der Fahrbahn sind die 
				virtuellen schwarzen Schatten nahezu unsichtbar. |  
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				- 
				Abhängig vom eingesetzten Markierungssystem verschleißen die 
				3D-Elemente schnell und müssen ständig erneuert werden. |  
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				- 
				Beim Verkehrsteilnehmer tritt nach kurzer Zeit Gewöhnung ein, 
				langfristig verbessert der 3D-Effekt die Verkehrssicherheit 
				nicht. |  |  | 
	
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		 Perspektiven und Sichtachsen Ein wesentliches Grundproblem von 
				3D-Fußgängerüberwegen ist, dass sie in der Regel nur in einer 
				Fahrtrichtung wirksam sind. Für den Gegenverkehr hingegen 
				entsteht kein 3D-Effekt, bzw. es ergibt sich ein anderes 
				Erscheinungsbild, als es für Zeichen 293 StVO (Fußgängerüberweg) 
				vorgesehen ist. Nun gut, damit sind wir gewissermaßen doch schon 
		wieder bei der Paragraphenreiterei, darum ein Foto zur eigenen 
		Meinungsbildung:
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				Aus dieser Fahrtrichtung ist die 
				3D-Wirkung nicht gegeben - zumindest nicht so, wie es in der 
				anderen Richtung der Fall ist. Dabei wäre der vermeintlich 
				einbremsende Effekt gerade für die bergab fahrenden Fahrzeuge 
				sinnvoll. Wenn man sich also überhaupt für 
				eine solche Lösung entscheidet, dann z.B. in Einbahnstraßen 
				(ohne Freigabe für Radfahrer in der Gegenrichtung), 
				auf einstreifigen Richtungsfahrbahnen, oder bei vorhandener Teilung der Fahrbahn durch eine 
				Mittelinsel. Für gewöhnliche Straßen mit Gegenverkehr ist das 
				Konzept hingegen nicht geeignet.  |  |  | 
	
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				Je nach Lichtsituation 
				"verschwimmen" die hellgrauen und die weißen Flächen zu einem 
				Gebilde. Das erforderliche Verhältnis von Strich und Lücke ist 
				dann nicht mehr gegeben, wodurch das amtliche Verkehrszeichenbild 
				(Z 293) verfälscht wird, ohne das es in dieser Fahrtrichtung zum -vermeintlich 
				positiven- 3D-Effekt kommt. Insofern ist in diesem Fall 
				lediglich eine visuelle Verschlechterung der sonst üblichen 
				Situation (konventionelle Fahrbahnmarkierung) zu verzeichnen.  |  |  | 
	
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				Aus Fußgängerperspektive sieht das 
				Gebilde so aus. Ein paar Worte zur "Absicherung" folgen am Ende 
				der Seite. |  |  | 
	
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				Das größte Problem des vermeintlich 
				ersten 3D-Fußgängerüberweges ist aber seine geometrische 
				Ausrichtung. Der neue Fußgängerüberweg befindet sich nämlich am Ende 
				einer Rechtskurve. Das aus Island übernommene 3D-Abbild ist hingegen nur für gerade 
				Strecken und einen Fixpunkt in der Fahrbahnmitte konzipiert. 
				Entsprechend zeigt sich bei der Anfahrt, dass sich der 3D-Effekt 
				ab der Fahrbahnmitte, vor allem aber auf dem rechten 
				Fahrstreifen gewissermaßen auflöst. |  |  | 
	
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				Gleicher Standort des Fotografen wie 
				im vorherigen Bild, nur gezoomt. Bei den drei linken Streifen 
				lässt sich der 3D-Effekt noch erahnen, obgleich die Darstellung 
				verzerrt ist. Ab der Fahrbahnmitte geht 
				er jedoch verloren und das 3D-Gebilde zerfällt in seine Bestandteile. Bezüglich der gewünschten 
				"Bremsbereitschaft" wäre es aber sinnvoll, wenn der 3D-Effekt 
				nicht nur vollständig, sondern vor allem 
				rechtzeitig wahrgenommen wird und nicht erst unmittelbar vor dem 
				Überweg. |  |  | 
	
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				Aus der Gegenrichtung wird die 
				Problematik deutlich: Der 3D-Fußgängerüberweg ist so konzipiert, 
				dass die relevante Sichtachse parallel zum mittleren 
				Markierungsstrich verläuft, denn die grafische Darstellung ist 
				symmetrisch aufgebaut. Entsprechend müsste sich der 
				Fahrzeugführer entlang der schwarzen Linie bewegen, um den 
				3D-Effekt so wahrzunehmen, wie er eigentlich beabsichtigt ist. |  |  | 
	
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				In den relevanten Bereich gelangt 
				man jedoch im Falle der Kurve bei normaler Fahrweise 
				(rechte Fahrbahnseite) nie - und wenn überhaupt, dann erst unmittelbar vor 
				dem Überweg. Man müsste folglich auf der linken Fahrbahnseite 
				fahren, um sich rechtzeitig im visuellen Wirkungsbereich des 
				3D-Zebrastreifens zu befinden. Entsprechend lässt sich zunächst 
				festhalten, dass die gewählte Stelle für das Projekt letztendlich 
				ungeeignet ist. In der Gegenrichtung entfaltet das Kunstwerk gar 
				keine 3D-Wirkung und in der relevanten Fahrtrichtung reduziert 
				der Straßenverlauf das eigentlich angestrebte Erscheinungsbild der 
				"schwebenden Betonblöcke" |  |  | 
	
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		 verschiedene Sichtachsen Doch auch im Falle einer gerade verlaufenden 
		Fahrbahn, ist der 3D-Effekt beim relevanten Beispiel (ca. 7,50m 
		Fahrbahnbreite) nur dann deutlich sichtbar, wenn sich der Fahrer exakt 
		in der Mitte der Fahrbahn befindet. Sobald man (verkehrstypisch) eher am 
		rechten Fahrbahnrand fährt, verschwimmt der 3D-Effekt und es ergibt sich 
		ein ähnlich undefinierbares Gebilde, wie es in der Gegenrichtung 
		permanent anzutreffen ist:
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				| Ansicht 
				Fahrbahnmitte (Idealfall) | 
				Gegenrichtung (kein 3D-Effekt) |  
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				| Ansicht 
				LKW / KOM | 
				Gegenrichtung |  
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				| Ansicht 
				PKW | 
				Gegenrichtung |  
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				| Ansicht 
				Fahrrad / Mofa | 
				Gegenrichtung |  |  | 
	
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		Ansicht aus PKW-Perspektive, ca. 20m vor 
		der Markierung |  |  | 
	
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		Ansicht aus PKW-Perspektive, ca. 10m vor 
		der Markierung |  |  | 
	
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		Ansicht aus PKW-Perspektive, ca. 5m vor 
		der Markierung |  |  | 
	
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		Die verschiedenen Ansichten machen deutlich, 
		dass das Standardkonzept (mit der relevanten Sichtachse in der Mitte der 
		Grafik), in der Praxis eigentlich nie funktioniert, weil die 
		Verkehrsteilnehmer - bis auf wenige Ausnahmen - nicht in der 
		Fahrbahnmitte fahren. Vorbehaltlich der bereits dargelegten 
		StVO-Problematik, wäre der Einsatz von 3D-Zebrastreifen allenfalls auf schmalen Fahrbahnen (einstreifige 
		Richtungsfahrbahn / Einbahnstraße), oder bei der schon erwähnten Teilung 
		durch eine Mittelinsel, denkbar: |  |  | 
	
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				3D-Fußgängerüberweg auf einstreifiger Fahrbahn bzw. 
				Einbahnstraße | 
				Anwendung bei Mittelinsel (3D-Effekt in beide Richtungen 
				wirksam) |  |  | 
	
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		Im Fall der Mittelinsel könnte der 3D-Effekt 
		dann auch für die Gegenrichtung appliziert werden. Der Einsatz in 
		Einbahnstraßen beschränkt sich hingegen nur auf Straßen, die nicht für 
		Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben sind. Obgleich sich die 3D-Wirkung 
		maßgeblich an den Kraftfahrzeugverkehr wenden soll, gilt der Vorrang der 
		Fußgänger natürlich auch gegenüber Radfahrern im Gegenverkehr. Diesen wird jedoch 
		in der Gegenrichtung lediglich ein verfälschtes Zeichen 293 gezeigt. |  |  | 
	
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				3D-Zebrastreifen in einer 
				Einbahnstraße bzw. auf einer einstreifigen Richtungsfahrbahn (in 
				Anlehnung an die Variante aus Linz/Österreich) |  |  | 
	
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		Auf normalen, vergleichsweise 
		breiten Fahrbahnen tritt der 3D-Effekt hingegen nur 
		unzureichend ein, da man dort am rechten Fahrbahnrand fährt. Relevant ist 
		aber stets 
		die Perspektive des Fahrers und nicht der ideale Standort im Sinne eines 
		gelungenen Fotos. Wird dieser wichtige Aspekt nicht hinreichend 
		berücksichtigt, ergibt sich in der Praxis ein visueller "Markierungsbrei", der 
		letztendlich keine Verbesserung darstellt. |  |  | 
	
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		 3D-Bezugspunkt und Fahrgeschwindigkeit Es ist aber nicht allein die in der 
		Fahrbahnmitte befindliche Sichtachse, die das Kunstwerk für den 
		Praxiseinsatz untauglich werden lässt, sondern der ebenso festgelegte 
		Fixpunkt für den idealen 3D-Effekt. Das perfekte Bild der schwebenden 
		Blöcke entsteht nämlich nur in einem ganz bestimmten Abstand zur 
		Markierung - je nach Grafik etwa 5 bis 10 Meter davor.
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		Man muss sich exakt am schwarzen Punkt befinden, um das ideale 3D-Bild 
		wahrzunehmen. Im konkreten Fall steht der Fotograf nur ein paar Meter 
		von diesem Punkt entfernt und schon verändert sich das Erscheinungsbild 
		deutlich. Zwar ist auch an dieser Stelle ein 3D-Effekt gegeben, dennoch 
		wirkt die Grafik verzerrt. Je weiter man von diesem Punkt abrückt, umso 
		schwächer wird die Wirkung: |  |  | 
	
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				Ansicht 
				aus 30m Entfernung |  |  | 
	
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				Ansicht 
				aus 20m Entfernung |  |  | 
	
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				Idealansicht 
				aus 5m Entfernung |  |  | 
	
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		Der 3D-Bezugspunkt ist also genau genommen 
		nur aus kreativer Hinsicht für Fotografen bzw. Kameraleute relevant, 
		damit diese eine perfekte Aufnahme des Kunstwerkes erhalten. Die 
		Verkehrsteilnehmer hingegen fahren in Sekundenbruchteilen über diesen 
		Punkt hinweg und erkennen den Effekt, wenn überhaupt, vergleichsweise spät. Zudem bedarf es einer möglichst geringen Fahrgeschwindigkeit, um 
		die 3D-Wirkung wie beabsichtigt wahrzunehmen. Da hierfür selbst 30km/h 
		noch zuviel sind, müsste man durch 
		geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Verkehrsteilnehmer ihre 
		Geschwindigkeit bereits deutlich reduziert haben, bevor sie in den 
		Wirkungsbereich des 3D-Zebrastreifens gelangen. Warum dieser dann 
		überhaupt noch notwendig sein sollte, ist daher mehr als fraglich. |  |  | 
	
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		Folglich gibt es für einen 
		sachgerechten Einsatz von 3D-Zebrastreifen (ungeachtet der 
		entgegenstehenden verkehrsrechtlichen Würdigung) kaum Anwendungsfälle. 
		Die Aufnahme dreidimensionaler Zeichen 293 in die StVO bzw. den Katalog 
		der Verkehrszeichen (VzKat), ist daher auch aus diesem Grund 
		ausgeschlossen. |  |  | 
	
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		 Das Problem mit den Tempo-30-Zonen |  | 
	
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				Als Örtlichkeit für den vermeintlich 
				ersten 3D-Fußgängerüberweg Deutschlands wurde lt. 
				Medienberichten bewusst eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) 
				ausgewählt, um einerseits das Verkehrsaufkommen (bezüglich o.g. 
				Sicherheitsbedenken) in Grenzen zu halten und andererseits den 
				Anforderungen der Anwohner Rechnung zu tragen. Diese haben vor 
				Ort nämlich das Problem, dass die zulässige 
				Höchstgeschwindigkeit von 30km/h häufig missachtet wird. |  |  | 
	
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				Beginn der Tempo-30-Zone - im 
				weiteren Verlauf der Straße trifft man auf den 3D-Zebrastreifen. 
				Das Zeichen 274.1 hat einen ungünstigen Standort und wurde zudem zu klein gewählt. 
				Es handelt sich 
				lediglich um die Größe 2 (Quadrat 600x600mm), wodurch die darauf 
				abgebildete Ronde lediglich die Größe 1 erreicht (verglichen mit 
				einem Zeichen 274-30). Die VwV-StVO 
				bzw. der VzKat sehen hingegen im Fall von Zonenzeichen stets 
				die nächsthöhere Größe vor. Das bedeutet in diesem Fall Größe 3 
				(Quadrat 840x840mm), damit die darauf abgebildete Ronde ungefähr der 
				Größe 2 entspricht und damit annährend der gleichen Größe, die 
				ein Zeichen 274-30 an dieser Stelle haben müsste: |  |  | 
	
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				Und mit dem Foto sind wir auch schon 
				beim Grundübel, welches in zahllosen anderen Städten ebenfalls 
				anzutreffen ist: Der rechtswidrige bzw. nicht sachgerechte 
				Einsatz von Tempo-30-Zonen. Diese sollen eigentlich bereits auf 
				Grund ihrer Gestaltung zur Reduzierung der Geschwindigkeit 
				beitragen. Zumindest soll der Gesamteindruck stets den 
				Aufenthalt in dieser Zone vermitteln - denn im Gegensatz zum 
				Streckenverbot durch Zeichen 274-30, wird das Zonenzeichen nur 
				am Beginn der Zone angeordnet. 
				 
				Entsprechend verbietet sich in 
				solchen Zonen z.B. eine positive Vorfahrtbeschilderung, da diese 
				zur ungehinderten Durchfahrt einlädt, was letztendlich mit einer 
				Geschwindigkeitserhöhung einhergeht. Allein durch die Umsetzung 
				der in Tempo-30-Zonen grundsätzlich geforderten Regelung "rechts 
				vor links", lässt sich in der Regel bereits eine deutliche 
				Verkehrsberuhigung erzielen. |  |  | 
	
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				§ 45 Abs. 1c 
				StVO zu Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1)Die Zonen-Anordnung darf 
				sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, 
				Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen 
				(Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne 
				Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, 
				Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) 
				und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder 
				Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
				An Kreuzungen und 
				Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die 
				Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) 
				gelten. [...]
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				Natürlich findet sich in der 
				fraglichen Tempo-30-Zone genau das, was die StVO explizit 
				verbietet: Vorfahrtstraße bzw. Zeichen 306. An allen Kreuzungen und 
				Einmündungen besteht auf der relevanten Straße Vorfahrt - entsprechend braucht man sich 
				über Geschwindigkeitsverstöße nicht zu wundern. Zumindest 
				trägt die Beschilderung dazu bei, dass das Bewusstsein, sich in 
				einer Tempo-30-Zone zu befinden, nicht hinreichend gestärkt 
				wird. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt: |  |  | 
	
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				Im Verlauf der relevanten 
				Straße sorgen eingeschränkte Haltverbote zusätzlich zur 
				positiven Vorfahrtregelung für eine ungehinderte und damit 
				zügige Durchfahrt. Während in "echten" Tempo-30-Zonen gerade das 
				(teilweise ausdrücklich gewünschte) Parken am Fahrbahnrand zu einer weiteren 
				Verkehrsberuhigung führt, wird hier das Gegenteil erzielt. |  |  | 
	
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				Vorfahrtstraße und Haltverbot - die 
				ideale Kombination, wenn man Straßen für den Fließverkehr 
				optimieren will. In diesem Fall jedoch kontraproduktiv. |  |  | 
	
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		 Bushaltestelle schränkt Sicht ein Ein weiterer Kritikpunkt ist die 
				allgemeine Position des Zebrastreifens - egal ob konventionell 
				oder dreidimensional. Üblicherweise sollen Fußgängerüberwege nicht 
				unmittelbar hinter Haltestellen angelegt werden, da haltende Busse 
				sonst die Sicht auf die Warteflächen einschränken. Zwar sind die 
				relevanten Sorgfaltspflichten zum Vorbeifahren an Linien- und 
				Schulbussen im §20 StVO hinreichend beschrieben, dennoch ist die 
				abgebildete Konstellation höchst fragwürdig:
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				Zumindest wäre das 
				Vorbeifahren am Bus (Vorbeifahren, nicht Überholen) mittels Markierung (Zeichen 295, 
				vorzugsweise zweidimensional) zu 
				unterbinden. Letztendlich trägt aber auch die 
				Hecke zusätzlich zur Kurve dazu bei, dass querungswillige 
				Fußgänger - auch ohne haltenden Linienbus - ggf. nicht rechtzeitig 
				wahrgenommen werden. Folglich ist der gewählte Standort selbst 
				für einen konventionellen Fußgängerüberweg ungeeignet - 
				zumindest wenn nicht begleitende bauliche Maßnahmen durchgeführt 
				werden. So fehlt dem vermeintlich ersten 3D-Zebrastreifen 
				Deutschland bisweilen auch eine adäquate Beleuchtung. |  |  | 
	
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		 Verhalten der Fußgänger Im Gegensatz zu den zahlreichen Internetvideos, die über 
				3D-Balken hüpfende Menschen zeigen, war ein solches Verhalten 
				vor Ort nicht festzustellen. Allgemein war die Zahl der 
				querungswilligen Fußgänger recht gering. Das mag daran liegen, 
				dass der 3D-Zebrastreifen nach Fertigstellung gar nicht erst für 
				den Fußgängerverkehr freigegeben wurde. Es gibt aber mit Blick 
				auf den Standort noch einen weiteren Aspekt:
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				Der überwiegende Teil der Fußgänger 
				nutzt den direkten Weg über die Kreuzung zum dortigen 
				Discounter. Sicherlich wird es einige Personen geben, die auf 
				die Schutzfunktion des Fußgängerüberweges angewiesen sind  
				- die Mehrheit wählt jedoch schon jetzt den kürzesten Weg, 
				wodurch die generelle Notwendigkeit des Fußgängerüberweges, 
				insbesondere mit Blick auf die erforderlichen Verkehrsstärken, 
				fragwürdig erscheint. |  |  | 
	
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				Hat man seine Einkäufe erledigt, 
				zeigt sich dieses Bild. Entsprechend wählen die Fußgänger 
				natürlich auch den direkten Weg zurück - insbesondere wenn das 
				Ziel auf der linken Straßenseite liegt. Sicherlich sollte man 
				die Anlage von derartigen Querungshilfen nicht allein an der 
				Bequemlichkeit der Fußgänger bemessen, allerdings führen in der 
				Praxis bereits kurze Umwege zu einer geringeren Frequentierung 
				des Überweges. |  |  | 
	
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		 Zwischenfazit |  | 
	
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				Insbesondere die Fotos zur 
				Tempo-30-Zone zeigen, dass die Probleme teilweise hausgemacht 
				sind. Indem man den 
				motorisierten Verkehrsteilnehmern einerseits ein zu kleines 
				Tempo-30-Schild vor die Nase setzt und andererseits das gesamte 
				Umfeld nicht an die geltenden Anforderungen anpasst, bewirkt man 
				jedenfalls keine Verkehrsberuhigung. Natürlich 
				werden Vorfahrtstraße und eingeschränktes Haltverbot maßgeblich 
				den Anforderungen des ÖPNV geschuldet sein - in diesem Fall kann 
				man aber nicht mit einer Zonenregelung arbeiten, sondern muss 
				sich streckenbezogener Verkehrszeichen (Zeichen 274-30) 
				bedienen. Deren erforderliche Wiederholung übernimmt dann die 
				Funktion, die der dortige Verkehrsraum auf Grund seiner baulichen 
				Ausführung und positiver Vorfahrtbeschilderung nicht selbst 
				liefern kann: Die permanente Erinnerung an Tempo 30. |  |  | 
	
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				Folglich bedarf es nicht in jedem 
				Fall einer "innovativen, einzigartigen Lösung", um 
				etwas für die Verkehrssicherheit zu tun, sondern man 
				sollte zunächst an den Stellschrauben drehen, die seit vielen 
				Jahren bewährte und sachgerechte Anforderungen des 
				Straßenverkehrs darstellen. Sofern man sich dennoch für 
				"Experimente" entscheidet, sollte das Konzept auch sinnvoll 
				und vor allem in allen relevanten Punkten durchdacht sein. Ein Zebrastreifen mit 3D-Effekt, der nur für eine 
				Fahrtrichtung wirksam ist, kann also nur dort eingesetzt werden, 
				wo es keinen Gegenverkehr gibt. Zudem sind, wie im Artikel 
				beschrieben, auch die örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen 
				(z.B. Lage des FGÜ in einer Kurve), da die optische Täuschung ansonsten nur 
				unzureichend bzw. nicht rechtzeitig zur Geltung kommt. |  |  | 
	
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				Generell wäre es weitaus sinnvoller, 
				sich auf den Funktionserhalt der bereits vorhandenen 
				Markierungen zu konzentrieren, da hier bundesweit ebenfalls 
				einiges im Argen liegt. Der schlechte Zustand, in dem sich viele 
				Fußgängerüberwege befinden, wird ansonsten auch 
				irgendwann bei 3D-Zebrastreifen eintreten: |  |  | 
	
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				Konventioneller Fußgängerüberweg in 
				mangelhaften Zustand. Auch die Radfurt war ursprünglich mal rot 
				eingefärbt - alles für eine bessere Auffälligkeit im Sinne der 
				Verkehrssicherheit. Zu einem derartigem Verschleiß kann und darf 
				es bei regelmäßiger, sachgerechter Überprüfung 
				(Streckenkontrolle), sowie der alle zwei Jahre für die 
				zuständigen Behörden vorgeschriebenen Verkehrsschau gar nicht 
				erst kommen. Leider unterbleibt letztere häufig aus Personal- 
				und Kostengründen, oder schlichtweg aus Desinteresse. Ebenso 
				scheitert eine regelmäßige Erneuerung solcher Einrichtungen wie 
				üblich am lieben Geld. Wenn die Kommunen also nicht einmal ihre 
				2D-Fahrbahnmarkierungen funktionsfähig halten können (oder 
				wollen), was bringt dann ein neuartiger 3D-Fußgängerüberweg, der 
				nach einigen Jahren vermutlich genauso aussieht? Diesbezüglich 
				bietet die aktuelle Lösung übrigens schon jetzt Anlass für 
				Kritik und das im Neuzustand: |  |  | 
	
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		 fachgerechte Ausführung der Markierungsleistung |  |  | 
	
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				Dem Graffiti-Künstler, der den 
				kompletten Zebrastreifen gestaltet hat, ist hier im Grunde kein 
				Vorwurf zu machen, denn das Ergebnis seines 
				"markierungstechnischen Erstlingswerks" kann problemlos mit der 
				Qualität mithalten, die viele Markierungsfirmen 
				teilweise auch abliefern: |  |  | 
	
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				 Mangelhafte Verteilung der 
				Nachstreumittel (Reflexperlen, Griffigkeitspartikel) durch 
				händisches Abstreuen. |  |  | 
	
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				Die Fotos (aufgenommen mit der Sonne 
				als Lichtquelle im Rücken) sind natürlich nur bedingt 
				aussagefähig, da noch lose Nachstreumittel auf der Markierung 
				liegen, aber man sieht dennoch recht deutlich, wo Reflexperlen 
				haften und wo nicht. Auch die einzelnen "Arbeitsphasen" des 
				Künstlers sind gut erkennbar. Ein solches Ergebnis würde im 
				Falle einer professionell durchgeführten Abnahme durchfallen. 
				Zudem gibt es diesbezüglich noch einen weiteren Kritikpunkt: |  |  | 
	
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				Auf den grauen Flächen, die den 
				3D-Effekt bilden, wurden keine Nachstreumittel eingesetzt. Im 
				Fall der Reflexperlen ist dies auch richtig, im Fall der 
				Griffigkeitspartikel aber nicht. Die grauen Flächen sind bereits 
				im trockenen Zustand fühlbar glatt und können bei nasser 
				Fahrbahn insbesondere für Zweiradfahrer problematisch sein - eine 
				Eigenschaft, den jeder von nassen Badezimmerfliesen kennt. |  |  | 
	
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		 Unterhaltung Nein - hier geht es weder um Unterhaltung im Sinne der medialen 
		Berichterstattung zu diesem Kunstobjekt, noch um die "dreidimensionalen Gespräche" 
		interessierter 
		Passanten am Fahrbahnrand, sondern um die laufenden Kosten, die ein 
		solches Projekt verursacht. Neben den etwa 2500 Euro, die für die Neugestaltung dieses Fußgängerüberweges 
		aufgewendet wurden, sind es 
		vor 
		allem die bis jetzt noch nicht bezifferten Unterhaltungskosten, die in 
		Zukunft für den notwendigen Funktionserhalt der Markierung regelmäßig 
		anfallen.
 
		So muss z.B. der erste 3D-Fußgängerüberweg 
		in Linz/Österreich, lt. Medienberichten etwa alle vier Monate aufgefrischt werden, damit die 
		3D-Wirkung erhalten bleibt. Insbesondere der virtuelle schwarze 
		Schatten, ist bereits durch die verkehrstypische 
		Fahrbahnverschmutzung einem vergleichsweise hohen visuellen Verschleiß 
		ausgesetzt, was man bereits nach nur 14 Tagen auch in Schmalkalden 
		beobachten kann: |  |  | 
	
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		Aufnahme vom 03.05.2018 (kurz nach 
		Fertigstellung), Wetter: leicht bewölkt. |  | 
	
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		Aufnahme vom 17.05.2018, Wetter: sonnig. Die 
		Erkennbarkeit der virtuellen Schatten variiert mit den Lichtverhältnissen. |  | 
	
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		Nach relativ kurzer Zeit gleicht sich insbesondere der virtuelle 
		(ursprünglich schwarze) Schatten der Fahrbahndecke an - natürlich abhängig von deren 
		Farbe. Zudem sind reine Markierungsfarben (also lösemittelhaltige Farben 
		oder Dispersionen) in der Regel nicht von langer Haltbarkeit geprägt und 
		verschleißen je nach Verkehrsbelastung bzw. Position im Verkehrsbereich 
		relativ schnell. Ausgehend von der vergleichsweise mühsamen Applikation 
		des 3D-Effektes ergibt sich also ein deutlicher Unterhaltungsaufwand, 
		welcher von den meist klammen Kommunen ohnehin nicht geleistet werden 
		kann. |  |  | 
	
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		 fachgerechte Demarkierung Letztendlich hat die Intervention der oberen 
		Fachbehörden dafür gesorgt, dass der vermeintlich erste dauerhafte 3D-Zebrastreifen bis zum 18.05.2018 
		entfernt, bzw. in einen "normalen" Fußgängerüberweg umgestaltet werden 
		musste. Da die Stadt lt. Medienberichten quasi bis zur letzten Minute 
		und voller Zuversicht für den Erhalt des Kunstwerkes gekämpft hatte, 
		blieb zur fachgerechten Vorbereitung der Demarkierungsmaßnahmen offenbar 
		keine Zeit. Entsprechend wurden die relevanten 3D-Elemente kurzerhand 
		mit Bitumenemulsion (oder etwas vergleichbarem) übermalt:
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		In technischer Hinsicht ist das bloße 
		Übermalen von Fahrbahnmarkierungen unzweckmäßig und damit auch durch die 
		einschlägigen Markierungsvorschriften untersagt. Mit Blick auf die vom 
		Landesverwaltungsamt verfügte Frist erscheint eine solche Lösung zwar 
		zunächst sinnvoll, sie ist aber erfahrungsgemäß nicht von langer Dauer. 
		Insbesondere die in Kurven- bzw. Kreuzungsbereichen ohnehin auftretenden 
		Scherkräfte, sowie die an der Bushaltestelle anfahrenden Linienbusse, werden 
		zu einem zeitnahen Verschleiß der "schwarzen Farbe" 
		führen, so dass die ursprüngliche 3D-Markierung vermutlich wieder partiell zum 
		Vorschein kommt. Zudem fehlt es auch hier an der nötigen 
		Griffigkeit der nunmehr schwarz lackierten Fahrbahnoberfläche, was 
		insbesondere bei Nässe ein Problem darstellen kann. Insgesamt 
		ist Übermalen eine denkbar schlechte Lösung, die - auch behelfsweise - nicht 
		zu empfehlen ist.  |  |  | 
	
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		Die fachgerechte Demarkierung hätte in 
		diesem Fall z.B. mit Wasserhochdruck erfolgen müssen. Im schlimmsten 
		Fall wäre ein kompletter Deckentausch erforderlich, um insbesondere 
		ungewünschte Phantomeffekte (z.B. im Gegenlicht spiegelnde schwarze 
		Flächen) zu vermeiden. Diesen notwendigen "Plan B" sollten alle 
		Verantwortlichen im Hinterkopf behalten, die sich - ohne Beteiligung der 
		übergeordneten Behörde - für ein solches Experiment im öffentlichen 
		Verkehrsraum entscheiden. |  |  | 
	
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		|  | Das vorläufige Endergebnis |  | 
	
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		 Fazit: Gut gemeint - schlecht gemacht. Ein 3D-Fußgängerüberweg ist eine nette Spielerei, deren Wirkung man 
				aber nicht überbewerten sollte - weder als Befürworter, noch als 
		Gegner. Grundsätzlich entspricht ein 
				3D-Zebrastreifen nicht der StVO und ist folglich nicht 
				anordnungsfähig. Sein Einsatz kann haftungsrechtliche Folgen 
				haben, da es sich genau genommen nicht um ein amtliches 
				Verkehrszeichen handelt. Zudem ist eine derartige Abwandlung 
				gemäß §33 Absatz 2 StVO sogar verboten. Soweit die juristisch-trockene 
				Schwarz-Weiß-Theorie, fernab jeder Kreativität.
 
				
				Lässt man die Paragraphenreiterei weg, so ist ein 
				3D-Fußgängerüberweg in der gezeigten Ausführung grundsätzlich nur für eine Fahrtrichtung 
				wirksam und sollte daher nicht auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr 
				eingesetzt werden. Wenn man ihn an einer geeigneten Stelle 
				einsetzt, dann ist der Fixpunkt für die 3D-Ansicht sorgsam zu 
				wählen und insbesondere auf die Position des Fahrzeugführers 
				abzustimmen. Hierdurch kann es auch erforderlich sein, den 
				Bezugspunkt bzw. die Sichtachse, nicht aus der Mitte der Grafik 
				heraus zu entwickeln (bzw. umgekehrt). Befindet sich der 
				3D-Fußgängerüberweg in einer Kurve (was generell ein 
				Contra-Kriterium für Fußgängerüberwege darstellt), so ist die 
				Grafik ebenfalls auf den Fahrbahnverlauf abzustimmen - ansonsten 
				geht der 3D-Effekt völlig verloren. Eine derartige Anpassung 
				dürfte aber bereits aus grafischen Gründen ausgeschlossen sein. 
				Hinsichtlich der technischen 
				Ausführung sollten die Arbeiten grundsätzlich von einer 
				professionellen Markierungsfirma ausgeführt werden. Es empfiehlt 
				sich zudem, die Markierungsarbeiten durch eine fachkundige 
				Vertretung des Auftraggebers überwachen zu lassen, damit die 
				professionelle Markierungsfirma auch professionell arbeitet (ja, 
				es gibt leider viele schwarze Schafe, die weiße Striche auf 
				Straßen malen). Zunächst wird das Zeichen 293 nach allen Regeln 
				der Markierungskunst appliziert, anschließend wird der 3D-Effekt 
				hinzugefügt. Hierbei gilt es zu beachten, dass auch die 
				3D-Elemente über die notwendige Griffigkeit verfügen müssen. Das 
				eingesetzte Markierungsmaterial sollte zudem auf lange Haltbarkeit 
				ausgelegt sein, da der 3D-Effekt sonst schnell verblasst. |  |  | 
	
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		 Hausaufgaben Unabhängig davon, wie man juristisch, 
		verkehrstechnisch oder künstlerisch zu diesem Projekt steht, haben die 
		Verantwortlichen ihre Hausaufgaben in Sachen Tempo-30-Zone nicht 
		gemacht. Hier gilt es zuerst anzusetzen und für eine rechtlich 
		einwandfreie Umsetzung zu sorgen, mit der dann auch die gewünschte 
		Verkehrsberuhigung ein Stück näher rückt. Diesbezüglich ist insbesondere 
		die unzulässige Ausweisung der relevanten Straße als Vorfahrtstraße zu 
		nennen, was nicht nur nach StVO explizit untersagt ist, sondern auch 
		hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kontraproduktiv 
		wirkt. Zudem hat der Bürgermeister in den Medienberichten ein 
		wesentliches Argument selbst geliefert, mit dem sich auch die Anwohner, 
		die diesen 3D-Zebrastreifen ins Spiel gebracht haben, einmal befassen 
		sollten:
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				"Wir nehmen die Dinge in 
				Deutschland manchmal sehr schwer", sagte Schmalkaldens 
				Bürgermeister Thomas Kaminski ANTENNE THÜRINGEN. Er könne es 
				durchaus nachvollziehen, wäre der 3D-Zebrastreifen an einer 
				Durchgangsstraße mit täglich 20.000 Fahrzeugen.
				Doch in Schmalkalden sei 
				der Fußgängerüberweg in einer 30er Zone im Wohngebiet mit fast 
				immer denselben Autofahrern. 
				Quelle: Antenne Thüringen |  |  | 
	
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				Eben. Im Fachjargon nennt man das 
				"Quell- und Zielverkehr". Etwas deutlicher ausgedrückt, sind es 
				offenbar auch die Anwohner selbst, die sich nicht an das 
				Tempolimit halten - denn das relevante Wohngebiet ist 
				gewissermaßen eine Art Sackgasse, in der es keinen nennenswerten 
				Durchgangsverkehr gibt. Würden wir in Deutschland die 
				Dinge nicht manchmal sehr schwer nehmen, würde ein 
				rücksichtsvolles Miteinander an der besagten Stelle allein schon 
				deshalb geboten sein, da im Wohngebiet gewissermaßen alle in 
				einem Boot sitzen. Diejenigen, die für ein solches 
				Selbstverständnis nicht erreichbar sind, lassen sich vermutlich 
				auch nicht mit einem 3D-Zebrastreifen bekehren - zumal dieser 
				bei "fast immer denselben Autofahrern" auch schnell zur 
				Gewöhnung führen dürfte und dann ebenso ignoriert wird, wie sein 
				konventionelles Pendant. 
				Hierzu noch eine Anekdote: Vor vielen Jahren gab es eine Anfrage eines Kindergartens (nicht 
				in Schmalkalden), ob man im Bereich der Zufahrt nicht 
				Tempohemmschwellen einbauen könne, damit die Autos nicht so 
				schnell fahren. Nach leicht irritierter Nachfrage, ob die 
				Schwellen denn für die öffentliche Straße davor bestimmt seien, 
				wurde dies verneint - die Schwellen seien für die Zufahrt auf 
				dem Kindergarten-Grundstück, damit die Eltern, die ihre Kinder 
				bringen bzw., abholen langsamer fahren. Soviel dazu.
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		 ein paar Worte zur 
				"Verkehrssicherung" |  | 
	
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				Zu guter Letzt - wie angekündigt und 
				im eigentlichen Sinne dieser Seite - noch ein paar Worte zur 
				"Absicherung". Einen Fußgängerüberweg - egal ob 3D oder 
				"konventionell" nur bis zur Fahrbahnmitte zu öffnen, lässt sich 
				mit dem Anspruch an mehr Verkehrssicherheit nicht wirklich 
				vereinbaren. Flatterband ist auf der Fahrbahn generell verboten 
				und insbesondere zur Querabsicherung auf allen 
				Verkehrsflächen unzulässig. Zudem ist es bereits - wie 
				üblich - zur "Wäscheleine" zusammengerollt und damit nicht in 
				voller Höhe (8 cm) sichtbar. 
				Gehbehinderte bzw. Personen mit 
				Rollatoren können die Bordsteinabsenkung nicht nutzen. 
				Sehbehinderte wähnen sich auf Grund der taktilen Leiteinrichtung 
				ggf. auf dem richtigen Weg, landen aber mangels Tastleiste im 
				Flatterband. Die durchaus beliebten Absperrschrankengitter mit 
				drehbaren Füßchen sind nicht standsicher und fallen oftmals 
				schon bei einem lauen Lüftchen um. Rote Warnleuchten sind nur 
				der Vollsperrung vorbehalten - im Falle einer Teilsperrung sind hingegen gelbe Warnleuchten einzusetzen. |  |  | 
	
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				Die ablehnende Haltung des 
				Landesverwaltungsamtes, bzw. die vorgebrachten 
				verkehrsrechtlichen Sicherheitsbedenken, haben letztendlich dazu 
				geführt, dass die für den 3D-Effekt relevante Fahrtrichtung gar 
				nicht erst freigegeben wurde. Wenn man allerdings nur eine 
				Fahrtrichtung sperrt, der Verkehr in der Gegenrichtung aber 
				zugelassen ist, kommt anstelle von Zeichen 250 stets Zeichen 267 
				(Verbot der Einfahrt) zum Einsatz. Obgleich das 
				Absperrschrankengitter via Kabelbinder mit dem dahinter 
				befindlichen Verkehrszeichen "verbunden" ist, entspricht die 
				Konstruktion natürlich nicht den Anforderungen an die 
				Standsicherheit (Windlast). Die durchgeführten 
				Sicherungsmaßnahmen reihen sich daher problemlos ist das 
				fragwürdige Gesamtkonzept ein. |  |  | 
	
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		 Schlusswort Innovationen im Sinne der Verkehrssicherheit 
		sind wichtig und es gibt zahlreiche Beispiele, in denen sich eine 
		zunächst unzulässige Lösung am Ende doch durchgesetzt hat (z.B. blaue 
		Frontblitzer an Einsatzfahrzeugen), inkl. der nachträglich geschaffenen 
		Rechtsgrundlage. Natürlich werden solche Neuerungen oftmals kritisch beäugt und 
		eine pauschale Ablehnung bzw. Vorverurteilung lässt sich, anhand vermeintlich veralteter 
		Paragraphen, jederzeit rechtssicher herleiten - eben "typisch Deutsch".
 
		Dennoch ist es geboten, derartige Versuche 
		nicht "auf eigene Faust", sondern 
		im Rahmen der geltenden Vorschriften durchzuführen, insbesondere wenn in 
		dieser Sache eine Behörde als Auftraggeber agiert. Es wirkt, bei allem 
		Verständnis für die gute Absicht hinter dieser Idee, durchaus etwas 
		befremdlich, wenn das hervorgerufene Medieninteresse am Ende dazu führt, 
		dass hauptsächlich die bürokratische - aber rechtlich einwandfreie - 
		Ablehnung des Landesverwaltungsamtes in den Fokus rückt und die 
		unzulässige 
		Veränderung eines wichtigen Verkehrszeichens völlig in den Hintergrund 
		gerät. Was soll da z.B. der Rentner in seiner Kleingartenlaube sagen, der 
		wegen eines 2m² großen - illegalen - Anbaus eine Abrissverfügung erhält? |  |  | 
	
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		Wenn man sich schon für eine solche Lösung entscheidet, dann sollte diese vorab genehmigt 
		bzw. mit den übergeordneten Fachbehörden abgestimmt werden - auch 
		wenn diesbezüglich die Gefahr einer Ablehnung besteht. Zudem zeigt die 
		Bewertung im Rahmen dieses Artikels, dass man sich in fachlicher 
		Hinsicht offenbar nur wenig Gedanken gemacht hat. Die bestehenden 
		verkehrsrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Tempo-30-Zone sind 
		offensichtlich ebenso unbekannt, wie die einschlägigen Vorgaben zur 
		Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Selbst ein konventioneller 
		Fußgängerüberweg ist an der relevanten Stelle eher fragwürdig, zumal die 
		Notwendigkeit von Fußgängerüberwegen in (wirksamen) Tempo-30-Zonen 
		ohnehin ein Thema für sich ist. |  |  | 
	
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		In jedem Fall sollte ein derartiges Projekt 
		nicht nur vorab genehmigt, sondern vor allem wissenschaftlich begleitet werden, damit am Ende nicht nur zahllose 
		Fotos und Videoaufnahmen dem unbedarften Betrachter eine vermeintlich 
		notwendige Verbesserung vorgaukeln. Entsprechend sind vor allem 
		verkehrsrechtliche, verkehrstechnische und verkehrspraktische Kriterien 
		zu bewerten. Innovationen können sich 
		langfristig nur durchsetzen, wenn auch die negativen Aspekte hinreichend 
		berücksichtigt, bzw. durch fachliche geprägte Lösungen ausgeräumt 
		werden. |  |  | 
	
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		 Blick über den Tellerrand - Beispiele aus dem Ausland Wenn man mit Verweis auf das 
		"stumpfe Bürokratenhandeln" den berühmten Blick über den Tellerrand ins Spiel 
		bringt, sollte man dieser Empfehlung auch als Befürworter der 
		3D-Fußgängerüberwege folgen. Dann wird man nach entsprechender Recherche 
		ggf. feststellen, dass im Falle des Vorzeigebeispiels aus Isafjordur 
		(Island) erwartungsgemäß eine Gewöhnung bei den Verkehrsteilnehmern 
		eingetreten ist. Der gelobte 3D-Effekt wirkt zudem auch hier nur in der 
		Fahrbahnmitte und nur in einer Fahrtrichtung - obwohl dort, genau wie in 
		Schmalkalden, Gegenverkehr existiert.
 
		Entsprechend wurde der ebenfalls als 
		Referenz angeführte 3D-Zebrastreifen in Linz/Österreich von vornherein auf 
		einer einstreifigen Fahrbahn appliziert, wo die fehlende 3D-Wirkung für 
		den Gegenverkehr unerheblich ist. Schon deshalb ist dieses Beispiel auf 
		das Projekt in Schmalkalden nur bedingt übertragbar. Forscht man auf 
		Grund der Aussage, die rechtliche Situation in Deutschland sei mit der 
		in Österreich vergleichbar, etwas detaillierter nach, kommt man zu 
		dem Ergebnis, dass der dortige 3D-Zebrastreifen im Grunde nur durch eine 
		sehr großzügige Auslegung der Vorschriften Bestand hat. So dürfen 
		"Schutzwege" in Österreich mit einem Rand bzw. Kontraststreifen 
		verstehen werden und nichts anderes als eine "zulässige Umrandung", soll 
		der 3D-Effekt lt. Auskunft der Verantwortlichen darstellen. In 
		Deutschland existiert es eine solche Hintertür glücklicherweise nicht. |  |  | 
	
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		 Schönwetteraufnahmen als "Marketing-Gag" Letztendlich sollte man sich 
		nicht von Schönwetteraufnahmen täuschen lassen, die in der Regel immer frisch 
		markierte 3D-Fußgängerüberwege 
		aus der idealen Sichtposition zeigen. Nach ein paar 
		Wochen unter realen Bedingungen, reduziert sich die 3D-Wirkung durch den 
		verkehrsüblichen Verschleiß - ein Problem, das vor allem die virtuellen 
		schwarzen Schatten betrifft. 
		Entsprechend geht die vermeintliche Verbesserung mit einem deutlich 
		erhöhten Unterhaltungsaufwand einher, welcher im Vergleich zu 
		gewöhnlichen Fußgängerüberwegen auf Dauer unwirtschaftlich ist. Zudem 
		muss der Überweg hierzu jedes Mal gesperrt werden.
 
		Beim Referenzprojekt in Linz/Österreich, haben sich die 
		Verkehrsteilnehmer den Berichten nach ebenfalls schnell an den 3D-Effekt 
		gewöhnt und ihr Fahrverhalten darauf eingestellt. Entsprechend hat man 
		auch dort die ernüchternde Bilanz gezogen, dass sich mit einem 
		3D-Fußgängerüberweg keine nachhaltige Steigerung der Verkehrssicherheit 
		erwirken lässt. So resümiert der Linzer Verkehrsstadtrat Markus Hain in 
		mehreren Medienberichten, dass der dreidimensionale Schutzweg nur ein guter 
		Marketing-Gag sei, der bestenfalls das Thema "Fußgängerüberweg" wieder 
		in den Blick der Öffentlichkeit rücke. Dies ist zweifellos auch der 
		Stadt Schmalkalden gelungen - am Ende ist das aber auch schon alles. |  |  | 
	
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		 Funktionserhalt vorhandener Markierungen Es wäre mit Blick auf die 
		bundesweiten Aktivitäten zur Einführung von 3D-Zebrastreifen weitaus sinnvoller, 
		das lokalpolitische Engagement sowie die 
		finanziellen Mittel in den Funktionserhalt der bestehenden 
		Fahrbahnmarkierungen zu investieren - und zwar nicht nur an 
		Fußgängerüberwegen. Fahrbahnmarkierungen werden in Deutschland in der 
		Regel deutlich über ihre Lebensdauer betrieben und sind in an vielen 
		Stellen nur noch schemenhaft vorhanden. Die besonders wichtige 
		Sichtbarkeit bei Nacht und Nässe ist oftmals ebenso wenig gegeben, wie 
		die notwendige Griffigkeit.
 
		Der propagierte Sicherheitsgewinn von 3D-Zebrastreifen ist 
		jedenfalls ernsthaft zu hinterfragen, insbesondere weil der 3D-Effekt in 
		der Praxis ohnehin nicht so wirkt, wie es die unter Idealbedingungen 
		aufgenommen Fotos erscheinen lassen. Interessierte Lokalpolitiker sollten sich 
		daher eher für die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenverkehr 
		stark machen und z.B. den Austausch ausgeblichener Verkehrszeichen oder 
		die fachgerechte Durchführung der vorgeschriebenen Verkehrsschauen 
		einfordern. Dies beinhaltet natürlich auch die Finanzierung, der aus 
		einer Verkehrsschau resultierenden Aufgaben. 
				 
		Das ist das notwendige, jedoch häufig außer 
		Acht gelassene Tagesgeschäft im Sinne der Verkehrssicherheit. Medienwirksame, aber in der Sache fragwürdige "Leuchtturmprojekte", 
		sollten hingegen den jeweils amtierenden Bundesverkehrsministern vorbehalten bleiben - die 
		haben hiermit die nötige Erfahrung. |  |  | 
	
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