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				Einsatz von 
				Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken |  |  | 
	
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				In diesem Beitrag werden die 
				Einsatzkriterien von Kabelbrücken bzw. Schlauchbrücken, die für 
				die Verlegung am Boden vorgesehen sind, besprochen. Kabel- bzw. 
				Schlauchüberführungen im Luftraum der Straße kommen zwar in 
				diesem Zusammenhang auch zur Sprache, werden aber hinsichtlich 
				ihrer konstruktiven Ausführung und Absperrung nicht näher erläutert. |  |  | 
	
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				Beim Verlegen von Kabeln bzw. Leitungen 
				und 
				Schläuchen auf öffentlichen Verkehrsflächen, ergibt sich 
				eine nicht zu unterschätzende Stolper- bzw. Sturzgefahr nebst 
				entsprechenden Haftungsrisiken. Zwar wird durch die 
				ständige Rechtsprechung vor allem Fußgängern eine erhöhte 
				Sorgfaltspflicht auferlegt "Augen auf im Straßenverkehr", 
				dennoch kann dies allein keine Grundlage für eine mangelhafte 
				Ausführung bzw. unzureichende Absicherung von Leitungen oder Schläuchen sein. 
				 
				Denn neben "unachtsamen" 
				Fußgängern - z.B. auch vom Smartphone abgelenkte "Smombies" - 
				werden die jeweiligen Verkehrsflächen auch durch Rollstuhlfahrer 
				bzw. Personen mit Rollator oder Elektromobil, sehbehinderten 
				Menschen, Kindern auf Fahrrädern (auf Gehwegen bis zum Alter von 
				10 Jahren), oder Radfahrern 
				(auf Radwegen bzw. freigegebenen Gehwegen, oder als radelnde 
				Begleitperson eines Rad fahrenden Kindes auf dem Gehweg) usw. genutzt. 
				Es ist also keinesfalls so, dass der Zustand einer 
				Verkehrsfläche allein nach den vergleichsweise geringen 
				Anforderungen eines "sportlich-dynamisch-aufmerksamen 
				Fußgängers" bemessen werden kann. 
				 
				Zudem spielt auch das 
				Fußgängeraufkommen eine wesentliche Rolle, denn gerade auf gut 
				besuchten Weihnachts- oder Jahrmärkten und in stark 
				frequentierten Fußgängerzonen, wo die Menschen quasi in der 
				Masse "mitschwimmen", bleibt der notwendige Blick auf den Boden 
				meist aus. Hindernisse müssen daher auf diesen Verkehrsflächen 
				nicht nur auffällig gekennzeichnet sein, sondern sollten im 
				Idealfall so ausgebildet werden, dass eine Sturzgefahr selbst 
				für unachtsame Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist bzw. 
				zumindest bestmöglich minimiert wird. |  |  | 
	
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				 Vorschriften zum Einsatz von Kabelbrücken Konkrete Vorschriften für den Einsatz von Kabel- bzw. 
				Schlauchbrücken existieren bislang nicht. Mit Ausnahme der DIN 
				14820, welche die Beschaffenheit von Schlauchbrücken maßgeblich 
				für den temporären Einsatz bei Feuerwehr, THW usw. regelt, gibt es zudem 
				keine aussagekräftigen Produktnormen bzw. Lieferbedingungen für Kabelbrücken und 
				ähnliche Einrichtungen (die Verkehrssicherheit betreffend). Daher gilt es, für den jeweiligen 
				Anwendungsfall das passende Produkt auszuwählen und zwar unter 
				Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten, die derartige Systeme 
				überqueren 
				müssen.
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				 Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung Schlauch- bzw. Kabelbrücken sind keine Verkehrseinrichtungen im 
				Sinne der StVO und können daher als "Sicherungselement" grundsätzlich nicht angeordnet 
				werden. Ihr Einsatz obliegt daher dem Verantwortlichen 
				(Unternehmer), der die jeweilige Schlauch- bzw. Leitungstrasse 
				errichtet bzw. errichten lässt. Hierzu ist im öffentlichen 
				Verkehrsraum eine Genehmigung erforderlich 
				(Sondernutzungserlaubnis), die üblicherweise an bestimmte 
				Auflagen gekoppelt ist. So wird bei Kabelbrücken im 
				Fahrbahnbereich in der Regel immer ein entsprechender 
				Warnhinweis via Verkehrszeichen nebst Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich 
				sein, ggf. ergänzt mit Leitbaken oder Leitkegeln. Ohne 
				verkehrsrechtliche Anordnung dürfen die notwendigen Verkehrszeichen und 
				Absperrgeräte nicht 
				aufgestellt werden - daher ist diese im Zusammenhang mit 
				Kabelbrücken letztendlich doch erforderlich, auch wenn das 
				Element "Kabelbrücke" selbst nicht Gegenstand dieser Anordnung 
				ist.
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				 allgemeine Anforderungen aus der StVO Die sichere Benutzbarkeit von Verkehrsflächen ergibt sich nicht allein aus der 
				bekannten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB, sondern 
				wird für den öffentlichen Verkehrsraum auch explizit im §32 Abs. 1 StVO benannt. Dort heißt es:
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				§ 32 Abs. 1 StVOEs ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder 
				Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, 
				wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. 
				Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat 
				diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend 
				kenntlich zu machen. [...]
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				Umgangssprachlich wird mit "Straße" 
				meist die Fahrbahn bezeichnet - der Begriff Straße umfasst 
				jedoch u.a. auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Parkplätze 
				usw. (vgl. §2 StrG). Entsprechend gelten die Festlegungen des 
				§32 StVO auch auf diesen Verkehrsflächen bzw. überall dort, wo 
				öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO stattfindet - und sei es 
				lediglich Fußgängerverkehr. |  |  | 
	
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				Verarbeitung von Einblaßdämmung im 
				Zuge einer Dachsanierung. Was zum Baustellenalltag gehört, ist 
				eine unzulässige Hindernisbereitung nach §32 StVO. |  |  | 
	
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				Situationen wie im Foto sollten grundsätzlich vermieden werden - 
				im Idealfall bereits durch eine sachgerechte Planung bzw. 
				Organisation. 
				Im konkreten Beispiel hätte der Anhänger z.B. direkt am Gebäude 
				abgestellt werden können, um dann rechts daneben eine freie 
				bzw. unverstellte Verkehrsfläche zur Verfügung zu stellen. Hierzu muss man in der 
				gezeigten Arbeitsweise aber erstmal ein Problem sehen - und das 
				möglichst bevor ein Unfall passiert. |  |  | 
	
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				ungesicherte Verlegung von 
				Elektroleitungen und Schläuchen im Rahmen einer Veranstaltung. |  |  | 
	
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				 Kabelbrücken zum Schutz von Kabeln bzw. Leitungen Der Einsatz von Kabelbrücken erfolgt oftmals aus dem 
				Anspruch heraus, Stolpergefahren durch "lose" verlegte Kabel 
				oder Schläuche zu reduzieren. Bei genauer Betrachtung sind 
				Kabelbrücken aber maßgeblich aus technischer Sicht 
				erforderlich, um z.B. Elektroleitungen vor mechanischer 
				Beschädigung zu schützen. Dies gilt sowohl für Kabel bzw. 
				Leitungen zur Energieversorgung, als auch für empfindliche 
				Signalleitungen - z.B. bei Veranstaltungen. Selbst wenn man z.B. 
				in einer einfachen Schuko-Verlängerungsleitung auf Grund des 
				geringen Durchmessers keine 
				nennenswerte Stolpergefahr sehen sollte - so erfordern doch 
				zumindest die einschlägigen Anforderungen an den Betrieb dieser 
				Leitung (z.B. 
				DIN-VDE, Branchenstandards, Regelwerke der DGUV usw.) 
				entsprechende Maßnahmen.
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				Stolpergefahr und mechanische 
				Beanspruchung in Kombination. |  |  | 
	
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				 Kabelbrücken und 
				Barrierefreiheit Bei der Durchführung von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen sollte es 
				- soweit möglich - vermieden werden, Leitungen oder Schläuche 
				unmittelbar auf Verkehrsflächen zu verlegen. Denn selbst eine dem 
				Stand der Technik entsprechende Kabelbrücke beseitigt die 
				Stolpergefahr nicht vollständig, sondern schafft im Grunde sogar 
				eine neue (je nach Produkt und Anwendung). Zudem werden Kabelbrücken - je 
				nach Ausführung - insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zum 
				Hindernis, welches in vielen Fällen nur mit fremder Hilfe 
				überwunden werden kann. Besonders problematisch erweisen sich 
				mehrere Kabelbrücken-Strecken nebeneinander, wenn mehr 
				Leitungen verlegt werden müssen, als in eine Kabelbrücke passen 
				(mehr dazu später).
 
				Es sollte daher stets versucht werden, Leitungen und Schläuche mit 
				standsicheren 
				Hilfsgerüsten (z.B. Gerüstbau- oder Traversenkonstruktionen) in 
				einer entsprechenden Höhe über den jeweiligen 
				Verkehrswegen zu führen. Dies gilt erst recht bei längerfristigen 
				Maßnahmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade im 
				Bereich von Baustellen oder Veranstaltungen die jeweiligen Verkehrsflächen 
				ggf. auch durch große Kraftfahrzeuge (Lieferfahrzeuge, 
				Feuerwehr) genutzt werden, so dass die 
				Montagehöhe nicht allein nach Fußgängern und Radfahrern zu 
				bemessen ist. |  |  | 
	
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				 Kabelbrücken mit Rollstuhlrampe Wenn die Verlegung im Luftraum über der 
				Verkehrsfläche keine Option ist und Kabelbrücken zum Einsatz 
				kommen, sind Rollstuhlrampen ein guter Kompromiss:
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				Beispiel einer Rollstuhlrampe an 
				einer Kabelbrücke. Das modulare System erlaubt auch die 
				Gestaltung deutlich breiterer Überfahrten bzw. Übergänge, so 
				dass die komfortable Überquerung nicht nur auf einen kleinen 
				Bereich beschränkt sein muss. Gerade in Fußgängerzonen oder auf 
				großen Plätzen usw. bietet es sich an, die komplette Strecke mit 
				diesen Elementen auszuführen. Das ist zweifellos ein 
				Kostenfaktor, welcher jedoch mit Blick auf die 
				Verkehrssicherheit, die Anforderungen mobilitätseingeschränkter 
				Personen und insbesondere hinsichtlich möglicher Haftungsrisiken, nur eine 
				untergeordnete Rolle spielt. 
				Derartige Lösungen bieten auch weitere Vorteile, z.B. für 
				Lieferanten (Überfahrbarkeit mit Paletten-Hubwagen, usw.), und 
				stellen auch im Bereich von Radwegen eine sinnvolle Option dar. |  |  | 
	
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				 farbliche Gestaltung von Kabelbrücken Kabelbrücken sollten möglichst auffällig sein, 
				damit sie deutlich als Hindernis erkennbar sind. Entsprechend 
				sollten komplett schwarze Elemente im öffentlichen Verkehrsraum nicht zum Einsatz kommen - 
				insbesondere wenn diese auch bei Dunkelheit genutzt werden.
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				Schwarze Kabelbrücke auf dunklem 
				Pflaster - schlechte Sichtbarkeit bereits am Tag. |  |  | 
	
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				Schwarze Kabelbrücke auf hellem 
				Pflaster - schlechte Sichtbarkeit spätestens bei Nacht. |  |  | 
	
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				Schwarze Kabelbrücke mit gelbem Deckel auf 
				dunklem Pflaster - vergleichsweise gute Sichtbarkeit. |  |  | 
	
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				Vergleich von verschiedenen Standard-Farbkombinationen. |  |  | 
	
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				Beispiel für eine sehr gut sichtbare 
				Farbgestaltung. |  |  | 
	
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				Hier ergibt sich ein guter Vergleich 
				in Sachen Sichtbarkeit - linke Kabelbrücke in der Ausführung 
				"Tarngelb". |  |  | 
	
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				 Kabelbrücke "Marke Eigenbau" Professionelle Kabelbrücken sind (je nach Produkt 
				und Qualität) nicht gerade 
				günstig, weshalb recht schnell Gedanken zum Eigenbau aufkommen. 
				Die entsprechenden Ergebnisse in Form von Stahl- Alu- oder 
				Holzkonstruktionen erweisen sich allerdings in den seltensten 
				Fällen als praxistauglich. Das beginnt damit, dass sich 
				Kunststoff-Kabelbrücken in einem gewissen Maße vorhandenen 
				Bodenunebenheiten anpassen können. Diese Eigenschaft fehlt z.B. 
				langen Konstruktionen aus Metall oder Holz, was neben Kippeln auch 
				hervorstehende Stolperkanten zur Folge haben kann.
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				Kabelbrücke aus Holz - Funktion 
				meist nur 
				auf ebenen Untergründen. |  |  | 
	
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				Holz-Kabelbrücke der Kategorie 
				"besser als nichts" im Fahrbahnbereich - fehlende Sicherung 
				im Bereich des Gehweges. |  |  | 
	
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				 Kabelmatten Eine weitere preiswerte 
				Alternative stellen Kabelmatten dar. Es gibt Produkte, die 
				speziell für diesen Zweck hergestellt werden und solche, die 
				sich - vermeintlich - für die Anwendung als Kabelmatte eignen 
				(z.B. Schmutzfangmatten, Bautenschutzmatten, Förderbänder usw.). Kabelmatten haben den Vorteil, dass sie 
				üblicherweise eine geringe Bauhöhe aufweisen und damit 
				insbesondere durch mobilitätseingeschränkte Personen gut 
				überwunden werden können. Mit Blick auf den Schutz der verlegten 
				Leitung ist allerdings zu sagen, dass eine mechanische 
				Beanspruchung 
				durch die Verkehrslast und den Untergrund gegeben ist, sofern keine zweite Lage als 
				"Schutzschicht" auf dem Boden verlegt wird.
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				Kabelmatten haben eine 
				vergleichsweise schlechte Lagestabilität, insbesondere bei hoher 
				Verkehrsbelastung. Im konkreten Beispiel soll die Stolpergefahr 
				im Bereich einer elektrischen Leitung vermindert werden - 
				stattdessen ergibt sich eine neue Stolpergefahr durch die 
				Kabelmatte. Wer also nicht bereits über den ungesicherten 
				Schlauch im Bildvordergrund stolpert, bleibt ggf. mit dem Fuß in einer der 
				"Fangtaschen" der Kabelmatte hängen. |  |  | 
	
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				Gummi-Kabelmatte bei einer 
				Großveranstaltung nach einigen Tagen in Betrieb. |  |  | 
	
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				Andere Stelle, gleiches Ergebnis. 
				Eine zusätzliche Stolpergefahr bilden die allseitig bis zu 3cm 
				hochstehenden Kanten - im Bereich der verlegten Leitung sind es sogar etwa 5cm. Das Bild zeigt auch, dass die Matte - 
				sofern sie denn lagestabil wäre - für die gesamte Breite des 
				Weges ohnehin zu schmal ist.
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				Was hier anfangs noch "gut" wirkt, 
				erweist sich spätestens bei zunehmendem Fußgängeraufkommen und 
				insbesondere in den Nachtstunden (Sichtbarkeit) als 
				unzweckmäßig. Gerade Feinriefenmatten haben (unverklebt) so gut 
				wie gar keine Lagestabilität - vielmehr ergibt sich zeitnah ein 
				Knäuel, welches abseits des ursprünglich abgedeckten Kabels 
				nur noch als Stolperfalle dient. |  |  | 
	
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				 Produktauswahl bei Kabel- bzw. Schlauchbrücken Sofern Kabelbrücken konstruktiv miteinander verbunden sind und 
				sich ein "durchgehendes Band" ergibt, bleiben diese zumindest im 
				Gehwegbereich dort liegen, wo sie liegen sollen. Im Bereich der 
				Fahrbahn sieht das naturgemäß anders aus, insbesondere auf 
				glattem Pflaster.
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				Für den vorgesehenen Einsatz 
				ungeeignet: Auch abgedeckt entsteht kein wirksamer Schutz der 
				verlegten Leitung, da die Kabelbrücke unten offen ist und somit 
				die mechanische Beanspruchung durch das Scheuern auf Asphalt 
				begünstigt. Zudem sorgt die fehlende Verbindung der Elemente 
				untereinander dafür, dass sich diese beim Überfahren 
				verschieben. Der Einsatz solcher Produkte ist daher allenfalls 
				im innerbetrieblichen Werkverkehr denkbar - für den 
				öffentlichen Verkehrsraum sind sie hingegen denkbar ungeeignet. |  |  | 
	
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				Im Gehwegbereich erwirken Produkte 
				diesen Typs eine erhöhte Stolpergefahr, bedingt durch die 
				vergleichsweise ungünstige Bauform. Auch in diesem Fall sorgt 
				die schwarze Grundfarbe für eine unzureichende Erkennbarkeit - 
				ein Problem, welches durch die Kennzeichnung mittels 
				Markierspray versucht wurde zu heilen. Am Tag sicherlich nicht 
				gänzlich unwirksam, bei Dunkelheit jedoch weitgehend ohne 
				Funktion. Grundsätzlich sollte in solchen Fällen die Verlegung 
				der Leitung im Luftraum über der Verkehrsfläche den Vorzug 
				erhalten. |  |  | 
	
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				Der "Worst Case" ist hier zu sehen: 
				Schlauchbrücke im Fußgängerbereich auf Natursteinpflaster. |  |  | 
	
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				Die ohnehin mangelhafte 
				Lagestabilität (ursprünglich war der Verlauf gerade) kann durch 
				Regen noch weiter verschlechtert werden. Systeme, wie sie hier 
				eingesetzt wurden, sind tatsächlich nur zum Schutz von 
				Schläuchen bzw. Leitungen vorgesehen, sie bieten aber keinen 
				hinreichenden Schutz der Verkehrsteilnehmer und erweisen sich 
				insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren 
				als Hindernis (wobei diese ohnehin mit Altstadt-Pflaster 
				Schwierigkeiten haben können, aber das ist ein anderes Thema).
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				Als wäre die ungünstige Formgebung 
				nicht schon ausreichend, wurde hier sogar noch eine zusätzliche 
				Stolpergefahr geschaffen... |  |  | 
	
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				...denn die Kabelbrücke wölbt sich 
				beidseitig nach oben und liegt folglich nicht plan auf dem 
				Gehweg auf. |  |  | 
	
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				Der Grund dafür besteht in einem zu 
				dicken Schlauch, welcher die (unten offene) Kabelbrücke quasi 
				"aufbiegt". Das Foto verdeutlicht, dass die Kabelbrücke nunmehr 
				beidseitig gewölbt ist. In Längsrichtung gesehen bildet die 
				stumpfe Vorderkante eine zusätzliche Stolpergefahr. Wenn es bei 
				dieser "Lösung" etwas sinnvolles gibt, dann ist es die gelbe 
				Grundfarbe. Ansonsten hätte man den Schlauch auch ohne 
				Kabelbrücke verlegen können, denn eine sichere Überquerbarkeit 
				ist so natürlich nicht gegeben. |  |  | 
	
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				In dieser Richtung ergibt sich 
				gewissermaßen ein Hindernisparcours. Zudem wird nicht die volle 
				Breite der verlegten Strecke abgedeckt. |  |  | 
	
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				 Kabelbrücken mit reduzierter Bauhöhe Natürlich sollte das Ziel bei der Investition in 
				Kabelbrücken maßgeblich darin bestehen, ein Produkt 
				zur Verfügung zu haben, mit dem sich möglichst alle denkbaren 
				Anwendungsfälle wortwörtlich "abdecken" lassen. Mit Blick auf 
				den reinen Schutz der Leitungen würde die Wahl vermutlich auf 
				große Kabel- bzw. Schlauchbrücken fallen, da man hier von der 
				Schukoleitung bis zum C-Schlauch alles unterbringt - wären da 
				nicht die Anforderungen der Verkehrsteilnehmer. Gerade im 
				Geh- und Radwegbereich sollten Kabelbrücken so flach wie möglich, bzw. nur 
				so hoch, wie technisch nötig, ausgeführt werden.
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				Flache Kabelbrücke im Gehwegbereich. |  |  | 
	
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				Kabelbrücke mit einer Bauhöhe von 
				nur 35mm, für Leitungen bzw. Schläuche bis 19mm Durchmesser. |  |  | 
	
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				Typischer Eingangsbereich eines 
				Weihnachtsmarktes mit Kabelbrücke. |  |  | 
	
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				Eingesetzt wurde ein Produkt mit 8cm 
				Bauhöhe, obwohl - zumindest zum Zeitpunkt der Aufnahme, nur vier 
				vergleichsweise dünne Leitungen geführt werden müssen. Hier 
				hätte also eine Kabelbrücke mit reduzierter Bauhöhe ausgereicht 
				- im Idealfall ein Produkt mit breiten bzw. flachen Rampen, 
				welche mit Rollstuhl oder Rollator bequem zu überwinden sind und 
				die zudem auch die allgemeine Stolpergefahr reduzieren. Den 
				Vorzug hat natürlich eine Leitungsführung im Luftraum, z.B. über 
				ein (ggf. festlich geschmücktes, bzw. dem Anlass entsprechend 
				gestaltetes) Eingangsportal. |  |  | 
	
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				Ähnlich ist der Sachverhalt hier: 
				Viele der in Fußgängerbereichen eingesetzten Kabelbrücken wurden 
				in erster Linie zum Schutz von Leitungen vor Kraftfahrzeugen 
				entwickelt und sind entsprechend dimensioniert bzw. geformt. 
				Tatsächlich genügen aber oftmals speziell für den 
				Fußgängerverkehr vorgesehene Kabelbrücken, allerdings wird 
				dieser Bedarf oftmals nicht erkannt, bzw. es fehlt die 
				Bereitschaft, in solche Systeme zu investieren.  |  |  | 
	
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				Mit dem Rollstuhl sind solche und 
				ähnliche Kabelbrücken in der Regel nur mit fremder Hilfe / 
				Begleitperson, bzw. mit großer Anstrengung rückwärts 
				überfahrbar. Elektromobile können auf Grund der geringen 
				Bodenfreiheit sogar aufsetzen. |  |  | 
	
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				Auch in diesem Fall hätten flachere 
				Kabelbrücken genügt. |  |  | 
	
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				 modulare Kabelbrücken Kabelbrücken verfügen meist über bis zu 5 Kanäle, 
				die bei entsprechendem Bedarf schnell "voll" sind. Hierbei ist 
				zu beachten, dass Kabelbrücken auch nicht derart 
				mit Leitungen vollgestopft werden dürfen, dass gerade noch der 
				Deckel schließt. In der Praxis werden deshalb bei größerem Bedarf 
				einfach mehrere Kabelbrücken-Strecken parallel verlegt:
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				Negativbeispiel: Liegen 
				mehrere Kabelbrücken-Stränge dicht beieinander, ergibt sich eine 
				vergleichsweise hohe Stolpergefahr, bedingt durch den 
				entstehenden "künstlichen Graben" zwischen den Strecken. Dieser 
				wird insbesondere für Rollstuhlfahrer bzw. Personen mit Rollator usw. zur Falle - von 
				dieser Lösung ist daher Abstand zu nehmen (im wahrsten Sinne des 
				Wortes). Denn behelfen kann man sich u.a. mit der Verlegung der 
				Kabelbrücken-Stränge in einem größeren Abstand zueinander (z.B. 
				3m) - dies ist allerdings nur eine Notlösung. |  |  | 
	
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				Positivbeispiel: Deutlich 
				professioneller und flexibler sind modulare Kabelbrücken, die je 
				nach Bedarf zusammengesetzt werden. Mit diesen Elementen ist es 
				möglich, beliebig breite Kabelbrücken-Stränge herzustellen - 
				natürlich ohne den störenden "Graben" dazwischen. |  |  | 
	
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				Das System besteht aus einem bzw. 
				mehreren Mittestücken (mit Klappdeckel) und den jeweiligen 
				Rampen. Letztere gibt es je nach Hersteller auch in 
				unterschiedlichen Breiten bzw. Steigungen, so dass auch in diesem 
				Fall die sichere Überfahrbarkeit durch Rollstuhlfahrer usw. 
				gewährleistet wird. Die Industrie bietet ohne Zweifel eine 
				Vielzahl passender Produkte an, mit denen im Grunde jede 
				Anforderung erfüllt werden kann.  |  |  | 
	
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				Die Praxis sieht derweil so aus: Was 
				nicht passt ... wird einfach daneben gelegt. |  |  | 
	
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				 sortenreine Verlegung Sowohl die gewünschte 
				Lagestabilität, als auch die Anforderungen an die 
				Verkehrssicherheit, erfordern den Einsatz von sortenreinen 
				Kabelbrücken, denn nur so ist eine hinreichende Verbindung der 
				Elemente untereinander gegeben. Natürlich gibt es Produkte 
				verschiedener Hersteller, die konstruktiv zusammenpassen oder 
				Übergangsstücke bzw. Adapter, die unterschiedliche 
				Kabelbrücken-Typen sicher miteinander verbinden. Fragwürdig ist 
				hingegen die Kombination von nicht zusammen passenden Elementen 
				zu einem Strang, denn dadurch sind Verschiebungen bzw. 
				Stolperkanten vorprogrammiert:
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				Fragwürdige Konstruktion, die 
				immerhin dank in die Pflasterfugen geschraubter 
				Senkkopfschrauben zumindest etwas hält. Ob die Verwendung 
				derartiger Schrauben im Fahrbahnbereich sinnvoll ist (Reifen 
				reagieren üblicherweise nicht immer zufriedenstellend auf den 
				Kontakt mit Schrauben oder Nägeln), bleibt fraglich. |  |  | 
	
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				Strecke aus unterschiedlichen 
				Kabelbrücken auf dazu "passendem" Untergrund (Gehweg / 
				Fußgängerzone). |  |  | 
	
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				 Schlauchbrücken im Fahrbahnbereich Viele kennen die 
				einschlägigen Fotos im Internet, auf denen Schlauchbrücken im 
				Bereich von Schienen bzw. Bahnübergängen zu sehen sind, um dem 
				Zug vermeintlich das "Überqueren" eines Feuerwehrschlauches zu 
				ermöglichen. Die Unbedarftheit in der Anwendung dieser 
				Einrichtungen, die bei diesen - echten oder gestellten Szenen - für den einen oder anderen Schmunzler sorgt, 
				ist in der Realität auch im Bereich des Straßenverkehrs anzutreffen:
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				Schlauchbrücke im Fahrbahnbereich. 
				Solche Lösungen sind allenfalls im Rahmen einer Notmaßnahme 
				(Feuerwehreinsatz usw.) denkbar, bedürfen aber auch dann 
				zumindest einer auffälligen zusätzlichen Kennzeichnung mit 
				Leitkegeln, Blitzleuchten usw. Im konkreten Beispiel handelt es 
				sich jedoch um Abrissarbeiten und damit um eine geplante 
				Arbeitsstelle.  |  |  | 
	
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				Sofern eine Verlegung im Luftraum 
				nicht möglich ist (die Freileitung rechts im Bild könnte z.B. 
				die Stellung eines Hilfsgerüstes erschweren), sollten die 
				Schlauchbrücken doch zumindest in so ausreichender Anzahl 
				verlegt werden, damit wenigstens ein Fahrstreifen in der 
				gesamten 
				Breite (ca. 3,00m) abgedeckt wird. Hierfür bedarf es natürlich einer 
				entsprechenden Verkehrsführung mittels Leitbaken usw. um den 
				Verkehr auf diesen Fahrstreifen zu beschränken bzw. zu 
				"kanalisieren". Das tiefergelegte Fahrzeuge womöglich trotzdem ein Problem mit 
				dieser Situation haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt. |  |  | 
	
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				Eine fachgerechte Führung des 
				Verkehrs auf der Fahrbahn gibt es natürlich nicht. Lediglich 
				zwei Leitbaken sichern das Standrohr, die linke Bake weist zudem 
				in die falsche Richtung, denn letztendlich wurde hier ein 
				"Fahrbahnteiler" gebaut. Im Übrigen wäre der Schlauch als 
				Hindernis auch gegenüber dem Gehweg zu sichern und zwar nicht 
				mit Leitkegeln (künftig auf Gehwegen im Anwendungsbereich der 
				RSA an solchen Stellen unzulässig), sondern mit Absperrschrankengittern. |  |  | 
	
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				 Verkehrssicherung an Kabel- und Schlauchbrücken (Fahrbahn) Grundsätzlich muss beim Einsatz von Kabelbrücken und ähnlichen 
				Einrichtungen auf Fahrbahnen klar sein, dass diese Elemente den 
				Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen. Zudem hat bereits ein 
				durchschnittliches Verkehrsaufkommen negative Auswirkungen auf 
				die Lagestabilität der Trasse, so dass im schlimmsten Fall die 
				Leitungen ungeschützt sind und die Kabelbrücken-Elemente lose 
				verteilt auf der Fahrbahn liegen. Es versteht sich daher 
				eigentlich von selbst, dass Kabel- und Schlauchbrücken 
				allenfalls für gering befahrene Nebenstraßen in Frage kommen -  
				keinesfalls sind sie auf Hauptverkehrsstraßen usw. einzusetzen. 
				Ein weiterer Aspekt ist die zulässige Traglast, die je nach 
				Produkt sehr unterschiedlich sein kann. Das gilt sowohl für den 
				Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, als auch im reinen 
				Baustellenbetrieb - daher ergeben sich auch hier Einschränkungen 
				zur Nutzbarkeit dieser Elemente.
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				Kabelbrücke im Bereich einer 
				Kranstellung (Blitzschutz). |  |  | 
	
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				Das Schadensbild zeigt, dass die 
				eingesetzten Produkte der Verkehrsbelastung nicht standhalten. |  |  | 
	
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				 Beschilderung |  |  | 
	
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				|   | Z 112 
				und Z 274-10 | Z 112 
				mit Entfernungsangabe | Z 101 
				mit Sonder-Zusatzzeichen |   |  |  | 
	
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				Grundsätzlich sollte vor Schlauch- 
				und Kabelbrücken im Fahrbahnbereich mit entsprechenden 
				Gefahrzeichen gewarnt werden. Sachgerecht bzw. für den 
				Verkehrsteilnehmer verständlich ist das Zeichen 112 "unebene 
				Fahrbahn", da dieses z.B. auch an Fräskanten und ähnlichen 
				Stellen eingesetzt wird. In der Regel wird es erforderlich sein, 
				die Geschwindigkeit mittels Zeichen 274 zu beschränken - 
				üblicherweise auf maximal 10km/h, je nach Produkt ggf. auch nur 
				5km/h (vgl. Hersteller-Hinweise). Natürlich muss bei der 
				Anordnung von Zeichen 274 geprüft werden, ob vor Ort bereits 
				eine anderweitige Beschränkung (z.B. 30km/h) besteht, denn diese 
				müsste im Anschluss an die Kabelbrücke neu beschildert werden. 
				Um einen konkreten Bezug des 
				Gefahrzeichens zur Kabelbrücke herzustellen, sollte dieses nicht 
				zu weit entfernt aufgestellt werden - allerdings auch nicht 
				unmittelbar an der Querungsstelle. Die verkürzte Entfernung ist 
				in jedem Fall auf einem Zusatzzeichen anzugeben. Alternativ kann 
				anstelle von Zeichen 112 auch das Zeichen 101 mit dem 
				Sonder-Zusatzzeichen "Schwelle" angeordnet werden.  |  |  | 
	
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				 Zusammenfassung / Fazit Gerade in der 
				Vorweihnachtszeit wird in den Medien von Stürzen über 
				Kabelbrücken bzw. über die Barrierefreiheit von 
				Weihnachtsmärkten berichtet. Das "Problem Kabelbrücke" besteht 
				aber natürlich bei allen Veranstaltungen über das ganze Jahr und 
				betrifft auch Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. 
				Unabhängig von einem möglichen Mitverschulden der Gestürzten 
				(z.B. mangelnde Aufmerksamkeit), zeigt sich nahezu durchweg das 
				gleiche "Problembewusstsein" bei den Verantwortlichen:
 
				"Die Kabelbrücken waren 
				vorhanden, wurden jedoch am Tag vor dem Unfall entwendet", 
				oder "die nicht vollständige Abdeckung der Leitungen erfolgte 
				bewusst, um ein besseres Überqueren zu ermöglichen, oder 
				"anders lösen könne man die Stromzufuhr nun mal nicht" - so, bzw. so 
				ähnlich lauten die jeweiligen Auskünfte. Tatsächlich wird es in 
				vielen Fällen einfach nur versäumt, sich vorab die richtigen 
				Gedanken zu machen - insbesondere in Bezug auf Personen mit 
				Rollstuhl oder Rollator. Würde man deren Bedürfnisse hinreichend 
				berücksichtigen, gäbe es in der Konsequenz auch keine 
				Stolpergefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. 
				Neben diesen elementaren 
				Anforderungen wird auch verkannt, dass die Industrie eine 
				Vielzahl passender Lösungen anbietet, um nahezu allen Ansprüchen 
				gerecht zu werden. Ob flache Kabelbrücken für vergleichsweise 
				dünne Leitungen und Schläuche, oder spezielle Rollstuhlrampen 
				für größere Kabelbrücken - rein technisch gesehen gibt es keinen 
				Grund, im Zuge einer Leitungsverlegung Stolpergefahren zu 
				schaffen. In dieser Sache gilt es zudem festzuhalten, dass ein 
				Großteil der eingesetzten professionellen Kabelbrücken überhaupt 
				nicht für den Einsatz in Fußgängerbereichen konzipiert ist, bzw. 
				den Anforderungen von Rollstuhlfahrern usw. nicht gerecht wird. 
				Vielmehr handelt es sich in aller Regel um Produkte, die in 
				erster Linie dazu bestimmt sind, elektrische Leitungen und 
				Schläuche vor Fahrzeugen zu schützen und deren Formgebung 
				(insbesondere auch deren Bauhöhe) hierfür bemessen ist. 
				 
				Gerade auf Marktplätzen bzw. 
				ähnlichen Veranstaltungsorten bietet es sich zudem an, durch 
				eine geschickte Anordnung von Elektranten bzw. ähnlichen 
				Versorgungspunkten, den Einsatz von Leitungen auf 
				Verkehrsflächen vollständig auszuschließen, bzw. auf das absolut 
				notwendige Maß zu reduzieren. Zudem können in vielen Fällen 
				bauliche Leitungsüberführungen im Luftraum über Verkehrsflächen 
				realisiert werden, so dass auf Kabelbrücken - seien sie auch 
				noch so flach bzw. rollstuhlgerecht - verzichtet werden kann. |  |  | 
	
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